Kaufen auf Mallorca
Was kostet ein Notar auf Mallorca? Alle Gebühren 2026
Beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca fallen neben dem Kaufpreis und der Grunderwerbsteuer (ITP) auch Notargebühren an. Diese werden in Spanien nach einer staatlichen Gebührenordnung (Arancel notarial) berechnet und sind damit — anders als in Deutschland — nicht frei verhandelbar.
Wie werden Notargebühren in Spanien berechnet?
Die Notargebühren in Spanien richten sich nach dem beurkundeten Kaufpreis. Die Gebührenordnung ist progressiv gestaffelt — höhere Kaufpreise zahlen prozentual weniger als günstigere Objekte.
Typische Notarkosten als Richtwert:
| Kaufpreis | Notarkosten ca. | Grundbuch ca. |
|---|---|---|
| 500.000 € | 800 – 1.200 € | 400 – 700 € |
| 1.000.000 € | 1.200 – 1.800 € | 700 – 1.000 € |
| 2.000.000 € | 1.800 – 2.500 € | 1.000 – 1.500 € |
| 5.000.000 € | 3.000 – 4.000 € | 1.800 – 2.500 € |
Was ist beim Notartermin auf Mallorca zu beachten?
Der Notartermin (Escritura Pública de Compraventa) ist der finale Schritt beim Immobilienkauf. Folgende Punkte sollten Sie wissen:
- Käufer und Verkäufer müssen persönlich oder mit notariell beglaubigter Vollmacht erscheinen
- Die NIE-Nummer des Käufers muss vorliegen
- Der Restkaufpreis wird in der Regel per beglaubigtem Bankscheck oder Überweisung bezahlt
- Der Notar liest den Vertrag vor — bei Fremdsprache kann ein Übersetzer anwesend sein
- Nach Unterzeichnung erhalten Sie eine beglaubigte Kopie (Copia Autorizada)
Wer bezahlt die Notarkosten?
In Spanien trägt üblicherweise der Käufer die Notarkosten. Die Grundbuchgebühren (Registro de la Propiedad) werden ebenfalls vom Käufer bezahlt. Der Verkäufer trägt in der Regel die Plusvalía (kommunale Wertzuwachssteuer auf das Grundstück).
Tipp von MaxMallorca: Planen Sie für die gesamten Nebenkosten (ITP + Notar + Grundbuch + Anwalt) mindestens 10–12% des Kaufpreises ein. Bei Neubauten (IVA statt ITP) sind es 12–13%.
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